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Ablauf
kinder- und jugend-psychiatrische und psychotherapeutische Behandlungen

Zunächst lernen wir uns in einem vertraulichen Gespräch kennen, besprechen dabei Ihr Anliegen und ich schildere Ihnen meine Arbeitsweise.

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In den folgenden Sitzungen erfolgt dann zunächst die Diagnostik und anschließend bespreche ich mit Ihnen die Behandlungsoptionen.

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Das Besondere an der Kinder- und Jugendpsychiatrischen und-psychotherapeutischen Behandlung ist die Einbeziehung vom Bezugssystem wie z.B. Eltern, Schule, Kindergarten oder Ausbildung, um langfristige Therapieerfolge zu erzielen.

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Zu Beginn der Behandlung werde ich mit Ihrem Kind und Ihnen einen gemeinsamen Behandlungsvertrag abschließen.

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Hinweis: Bei getrennt lebenden Elternteilen ist das Einverständnis beider Elternteile zur Behandlung zwingend erforderlich. Kinder bzw. Jugendliche ab dem vollendeten 15. Lebensjahr haben die Möglichkeit, eine Therapie ohne Zustimmung der Eltern zu nutzen.

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Eine Psychotherapiestunde dauert 50 Minuten. Wie häufig die Sitzungen stattfinden, wird individuell festgelegt.

Je nach Problemstellung oder Erkrankung variiert die Therapiedauer.

Kosten
kinder- und jugend-psychiatrische und psychotherapeutische Behandlungen

Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). 

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Privatversicherte sowie Beihilfeberechtigte

Grundsätzlich werden die Kosten von der privaten Krankenkasse bzw. der Beihilfestelle übernommen. Bitte erfragen Sie vorab Ihre Konditionen und ob die Kosten anteilig oder komplett übernommen werden.

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Gesetzlich Krankenversicherte

Die Kosten einer Privatpraxis werden nur in Ausnahmefällen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Falls Sie trotz angemessener Suche keinen Therapieplatz in einer Kassenpraxis bekommen können oder die Wartezeit unzumutbar wäre, kann eine Kostenübernahme bei der Krankenkasse angefragt werden. Erfahrungsgemäß wird eine Übernahme jedoch leider nicht häufig bewilligt.

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Selbstzahler

Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, die Kosten einer Behandlung selbst zu zahlen. 

In diesem Fall ist selbstverständlich kein Antragsverfahren bei Ihrer Krankenkasse notwendig, sodass diese auch nicht über die Behandlung informiert wird.

Die Behandlungskosten können Sie gegebenenfalls in Ihrer Steuererklärung bei den Sonderausgaben steuermindernd geltend machen.

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Kosten
Beratung und Paartherapie

Bitte beachten Sie, dass die Kosten für Beratung und Paartherapie im Allgemeinen weder von den gesetzlichen noch den privaten Krankenkassen übernommen werden.

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Beratung  pro Sitzung (60 Minuten): 85 Euro

Paartherapie pro Sitzung (90 Minuten): 130 Euro

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